Haus- und Badeordnung

I      ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

§ 1 Zweck der Haus- und Badeordnung

Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im gesamten Bereich der Körse-Therme.

§ 2 Verbindlichkeit der Haus- und Badeordnung

  1. Die Haus- und Badeordnung der Körse-Therme ist für alle Badegäste verbindlich.
  2. Mit dem Erwerb der Zutrittsberechtigung erkennt jeder Badegast die Haus- und Badeordnung sowie alle sonstigen Regelungen für einen sicheren und geordneten Betrieb an.
  3. Das Personal der Körse-Therme übt das Hausrecht aus. Anweisungen des Personals der Körse-Therme ist Folge zu leisten. Badegäste, die gegen die Haus- und Badeordnung verstoßen, können des Hauses verwiesen werden. Darüber hinaus kann ein Hausverbot durch die Geschäftsleitung ausgesprochen werden. Das Eintritts­geld wird in diesen Fällen nicht erstattet.
  4. In besonderen Betriebsteilen, wie z.B. Solarien, Gastronomie, Schwimm- und Solebecken und deren Einrichtungen, wie z.B. Massagedüsen, Strömungskanal und anderen, gelten zusätzlich die dort ausgewiesenen Bestimmungen.

 

§ 3 Badegäste

  1. Der Besuch der Körse-Therme steht grundsätzlich jeder Person frei. In bestimmten Badebereichen gelten Einschränkungen.
  2. Jeder Badegast muss im Besitz einer gültigen Zutrittsberechtigung für den jeweiligen Nutzungsbereich sein. Das Tauschen der Zugangsberechtigungen (Chips) ist nicht statthaft und wird als Betrug geahndet.
  3. Personen, die sich wegen körperlicher oder geistiger Beeinträchtigungen nicht sicher bewegen können oder sich sogar gefährden, ist die Benutzung der Körse-Therme nur zusammen mit einer geeigneten Begleitperson gestattet. Diese Begleitperson hat sich in unmittelbarer Nähe des zu Betreuenden aufzuhalten.
  4. Der Zutritt ist unter anderem Personen nicht gestattet,
  • die unter Einfluss berauschender Mittel stehen,
  • die Tiere mit sich führen,
  • die an einer übertragbaren Krankheit leiden oder offene Wunden haben,
  • die das Bad zu gewerblichen oder sonstigen badunüblichen Zwecken nutzen wol­len.

Über Ausnahmen dieser Regelung entscheidet die Geschäftsleitung.

  1. Kindern unter 7 Jahren ist die Benutzung des Bades nur zusammen mit einer Begleitperson gestattet. Kindern ab 7 Jahren ist der Zutritt alleine nur dann gestattet, wenn sie die erforderliche Schwimmfähigkeit besitzen.
  2. Jeder Badegast muss das in Bädern bestehende erhöhte Unfallrisiko beachten, das z.B. durch nass belastete und/oder seifige Bodenflächen entsteht. Deshalb ist besondere Vorsicht geboten. Rutschfeste Badeschuhe sind empfehlenswert.

 

§ 4 Öffnungszeiten, Angebote und Preise

  1. Die Öffnungszeiten und die gültige Preisliste werden öffentlich oder durch Aushänge bekannt gegeben und sind Bestandteil der Haus- und Badeordnung.
  2. Für besondere Badeangebote (z.B. Babyschwimmen, Babysauna, Präventionskurse) gelten besondere Zutrittsvoraussetzungen und Öffnungszeiten.
  3. Bei Einschränkung der Nutzung einzelner Betriebsteile oder einzelner Angebote besteht kein Anspruch auf Minderung oder Erstattung.
  4. Erworbene Zutrittsberechtigungen werden nicht erstattet.

 

  1. Gutscheine

5.1. Gutscheine – auch solche, die für eine bestimmte Leistung ausgestellt sind – sind grundsätzlich Wertgutscheine. Der Wert wird auf der Karte ausgewiesen.

5.2. Für  Gutscheine über Einzel- bzw. 10er Tageskarten sowie Einzel- bzw. 10er Zeitkarten gelten die jeweiligen Bestimmungen und Preise am Tag des Erwerbs.

5.3. Die Körse-Therme ist berechtigt, für den Fall, dass es zwischen Erwerb des Gutscheins und dessen Einlösung zu einer Preisänderung aufgrund Änderungen der Mehrwertsteuer, gesetzlicher Bestimmungen (Änderung der Personalkosten) oder erheblichen Veränderungen in den Beschaffungskosten (Energie, Wasserkosten etc.) kommt, die Preisänderung an den Badegast weiterzugeben.

Im Falle der Preisanpassung hat der Badegast, dessen Gutschein noch nicht verfallen/verjährt ist, zunächst die Möglichkeit innerhalb von 4 Monaten nach Preisanpassung die Leistung entsprechend seines Gutscheins zu gleichen Bedingungen in Anspruch zu nehmen.

Danach gelten für noch bestehende, nicht verjährte Gutscheine die neuen Tarife.

Bei einer Preiserhöhung ist der Differenzbetrag nachzuzahlen. Bei Preissenkungen verbleibt ein Restguthaben, über welches ein neuer Gutschein ausgestellt werden kann, wenn das Guthaben nicht verbraucht wurde.

  1. Wird bei Kurzzeitkarten die Zeit überschritten ist die Differenz zum nächsten Kartentarif zu zahlen.
  2. Nachbuchungen weiterer Bereiche, Zeitüberschreitungen oder Aufbuchungen aus dem Gastronomiebereich sind beim Verlassen des Bades zu entrichten.
  3. Wechselgeld ist sofort zu kontrollieren, spätere Reklamationen werden nicht anerkannt.
  4. Die Bade- und Saunazeit endet 20 Minuten vor Schließung des Bades und zwar unabhängig vom Zeitpunkt des Lösens der Eintrittskarte. Letzter Einlass ist 60 Minuten vor Schließung des Bades. Mit Ablauf der Öffnungszeit ist das Gebäude zu verlassen.

§ 5 Verhaltensregeln

  1. Die Badeeinrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Die Badegäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft. Sexuelle Handlungen und Darstellungen sind verboten.
  2. In einzelnen Badbereichen gelten unterschiedliche Bekleidungsordnungen, die in den jeweiligen Nutzungshinweisen geregelt sind.
  3. Barfußbereiche dürfen mit Straßenschuhen nicht betreten werden.
  4. Das Rauchen ist nur in den dafür vorgesehenen Bereichen im Außenbereich der Therme und des Saunabereichs möglich.
  5. Den Badegästen ist es nicht erlaubt, Musikinstrumente, Ton- oder Bildwiedergabegeräte oder andere Medien (z.B. Mobiltelefone) zu benutzen, wenn es dadurch zu Belästigungen der Badegäste kommt.
  6. Fotografieren und Filmen fremder Personen ist ohne deren Einwilligung rechtlich nicht gestattet.
  7. Die Benutzung von Schwimmhilfen, Sport- und Spielgeräten ist nur mit Erlaubnis des Aufsichtspersonals gestattet.
  8. Vor dem Baden muss eine gründliche Körperreinigung erfolgen. Das Rasieren, Maniküre, Pediküre, Haare färben u. ä. sind nicht erlaubt.
  9. Der Verzehr von Speisen und Getränken ist nur in den dafür ausgewiesenen Bereichen erlaubt. Der Verzehr mitgebrachter Speisen und Getränke ist nicht erwünscht.
  10. Behälter aus Glas oder Porzellan dürfen im Sanitär- oder Badebereich nicht benutzt werden.
  11. Liegen dürfen nicht reserviert werden. Bei Bedarf ist das Personal gehalten, reservierte Liegen abzuräumen.
  12. Fundgegenstände sind an das Personal abzugeben und werden den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend behandelt.
  13. Garderobenschränke und/oder Wertfächer stehen dem Badegast nur während der Gültigkeit seiner Zutrittsberechtigung zur Benutzung zur Verfügung. Auf die Benutzung besteht kein Anspruch. Nach Betriebsschluss werden alle noch verschlossenen Garderobenschränke und Wertfächer geöffnet und gegebenenfalls geräumt. Der Inhalt wird wie eine Fundsache behandelt.
  14. Für die nicht sachgemäße Nutzung der Schrankanlage (falsche Schranknummer etc.) wird keine Haftung übernommen. Nicht ordnungsgemäß aufbewahrte oder liegengebliebene Sachen werden wie Fundsachen behandelt und an der Kasse verwahrt.
  15. Unfälle jeglicher Art sind dem Schwimm-Meister zu melden. Er entscheidet über Art und Umfang der 1.Hilfe-Maßnahmen.
  16. Die Manipulierung und das eigenmächtige Einschalten von technischen Anlagen sind nicht statthaft und können zu Regressansprüchen gegenüber dem Besucher führen.


II     BESTIMMUNGEN FÜR DIE SAUNAANLAGE

§ 6 Zweck und Nutzung der Saunaanlage

  1. Die Saunaanlage der Körse-Therme dient der Gesundheitsförderung und der Erholung der Badegäste.
  2. Für die Benutzung der Saunaanlage sind die Empfehlungen des Deutschen Sauna-Bundes e.V. zu beachten, die in der Körse-Therme eingesehen werden können.
  3. Die Saunaanlage ist ein textilfreier Bereich.

§ 7 Saunagäste

Personen unter 16 Jahren wird der Zutritt zur Saunaanlage nur in Beglei­tung eines Erwachsenen gestattet.

§ 8 Verhalten in der Saunaanlage

  1. Die Benutzung der Schwitzräume ist nur unbekleidet gestattet.
  2. Während des Saunaaufenthaltes empfiehlt sich keine sportliche Betätigung. Es wird entspanntes Liegen empfohlen. Das Aufsetzen sollte langsam erfolgen.
  3. Sauna- und Warmlufträume mit Holzbänken sind nur mit einem ausreichend großen Liegetuch zu benutzen, das der Körpergröße entspricht. Die Holzteile dürfen nicht vom Schweiß verunreinigt werden.
  4. In Dampf- und Warmlufträumen aus Keramik oder Kunststoff sollen aus hygienischen Gründen Sitzunterlagen benutzt werden. Mit vorhandenen Wasserschläuchen sollen die Sitzflächen gereinigt werden.
  5. Technische Einbauten (z.B. Heizkörper, Beleuchtungskörper, Saunaheizgeräte einschließlich deren Schutzgitter und Messfühler) dürfen nicht mit Gegenständen belegt werden.
  6. Badeschuhe werden aus Sicherheitsgründen vor den Schwitzräumen abgestellt.
  7. Aus Gründen gegenseitiger Rücksichtnahme sind in Schwitzräumen laute Gespräche, Schweißschaben, Bürsten, Kratzen usw. nicht erlaubt. Außer Liegetuch / Sitzunterlage wird in die Schwitzräume nichts Weiteres mitgenommen. Dies gilt insbesondere für stark riechende Essenzen, Alkohol und ätherische Öle.
  8. Nach dem Aufenthalt in Schwitzräumen ist vor der Benutzung der Tauch- oder Warmbecken oder der Schneekammer der Schweiß abzuduschen.
  9. In Ruheräumen sollen sich die Badegäste rücksichtsvoll und ruhig verhalten.
  10. Ruheliegen dürfen nur mit einem Bademantel oder mit einer trockenen, körpergroßen Unterlage benutzt werden.
  11. Die Gastronomie darf nur mit einem Bademantel oder einem trockenen, den Körper umhüllenden Badetuch besucht werden.

 

§ 9 Besondere Hinweise

  1. Personen mit gesundheitlichen Problemen sollten einen Arzt konsultieren und klären, ob für sie beim Saunabaden besondere Risiken bestehen.
  2. Traditionell bestehen in Sauna- und anderen Schwitzräumen besondere Bedingungen, wie z.B. höhere Raumtemperaturen, gedämpfte Beleuchtung, Stufenbänke und unterschiedliche Wärmequellen. Diese erfordern vom Badegast besondere Vorsicht.
  3. Saunaaufgüsse werden ausschließlich vom Personal durchgeführt.
  4. Die Sand-Licht-Therapie ist nur mit dem extra dafür vorgesehenen Hygienetuch (wird vom Personal ausgehändigt) zu benutzen.

 

III    BESTIMMUNGEN FÜR DIE BEREICHE Halle und Sole

§ 10 Zweck und Nutzung der Schwimm- und Badebecken inkl. Solebecken

Schwimm- und Badebecken der Körse-Therme dienen der Gesundheitsförderung, dem Bewegungstraining und der Erholung der Badegäste. Unterschiedliche Gegebenheiten (z.B. Badewassertemperatur, Beckengestaltung, Wassertiefe) bestimmen die Art der Nutzung.

 

§ 11 Verhalten in den Bereichen

  1. Die Nutzung der Schwimm- und Badebecken verlangt besondere Rücksichtnahme auf andere Badegäste.
  2. Das Schwimm- und Badebeckenwasser darf nicht verunreinigt werden. Eine gründliche Körperreinigung muss der Nutzung vorausgehen.
  3. Hineinspringen, das Hineinstoßen und Hineinwerfen anderer Badegäste in die Schwimm- und Badebecken sind verboten.
  4. Außerhalb des textilfreien Bereiches ist allgemein übliche Badekleidung erforderlich.
  5. Babys und Kleinkinder haben bei Benutzung aller Becken grundsätzlich „Aqua Windeln“ zu tragen. Das Nacktbaden von Kleinkindern ist aus hygienischen Gründen nicht gestattet.
  6. Der Solebereich ist eine Ruhezone. Badegäste haben sich vor Benutzung des Bereiches über die Besonderheiten der Sole an einer gesonderten Informationstafel zu informieren.

 

§ 12 Besondere Einrichtungen Rutschen / Solarien

  1. Beim Rutschen sind besondere Vorsichtsmaßnahmen zu beachten. Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung.
  2. Die Benutzung der Solarien erfolgt auf eigene Gefahr und ist lt. Gesetzgeber Personen unter 18 Jahren untersagt. Vor der Erstbenutzung der Solarien ist eine Beratung durch unser hauseigenes Fachpersonal für den Umgang mit UV-Bestrahlungsgeräten erforderlich. Störungen sind umgehend dem Personal zu melden.

 

 

IV    HAFTUNGSBESTIMMUNGEN

§ 13 Haftung bei Schadensfällen

  1. Die Badegäste benutzen die Körse-Therme auf eigene Gefahr. Der Betreiber oder seine Erfüllungsgehilfen haften – außer für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für die auf den Einstellplätzen des Bades abgestellten Fahrzeuge. Für höhere Gewalt und Zufall sowie für Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt eintreten oder nicht erkannt werden, haftet der Betreiber nicht.
  2. Für den Verlust von Wertsachen, Bargeld und Bekleidung haftet der Betreiber nur nach den gesetzlichen Regelungen. Dies gilt auch bei Beschädigungen der Sachen durch Dritte.                                                 Durch die Bereitstellung eines Garderobenschrankes und/oder eines Wertfaches werden keine Verwahrpflichten begründet. In der Verantwortung des Badegastes liegt es, bei der Benutzung von Garderobenschränken und Wertfächern insbesondere diese zu verschließen, den sicheren Verschluss der jeweiligen Vorrichtung zu kontrollieren und die Datenträger (Chip) sorgfältig aufzubewahren.
  1. Der Badegast muss Eintrittskarten oder Zutrittsberechtigungen, Garderobenschrank- oder Wertfachschlüssel, Datenträger des Zahlungssystems oder Leihsachen so verwahren, dass ein Verlust vermieden wird. Insbesondere hat er diese am Körper, z. B. Armband, zu tragen, bei Wegen im Bad bei sich zu haben und nicht unbeaufsichtigt zu lassen.                                                                                                                 Bei Nichteinhaltung dieser Vorgaben liegt bei einem Verlust ein schuldhaftes Verhalten des Badegastes vor. Der Nachweis des Einhaltens der vorgenannten ordnungsgemäßen Verwahrung obliegt im Streitfall dem Badegast.
  2. Bei schuldhaftem Verlust (vgl. § 13, Nr. 3) der Zugangsberechtigung, wird ein Pauschalbetrag in Rechnung gestellt, der den nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden nicht übersteigt. Der jeweilige Betrag ist in der gültigen Preisliste aufgeführt.
  3. Bei Verlust von Mehrfachkarten besteht keinerlei Ersatzanspruch.
  4. Bei missbräuchlicher Benutzung, schuldhafter Verunreinigung oder Beschädigung von Einrichtungen der Körse-Therme haftet der Badegast für den Schaden.

 

V     SONSTIGES

  1. Die Zulassungen von Vereins- oder Schulschwimmen werden im Einzelfall geregelt.
  2. Bei Sonderveranstaltungen können von der Haus- und Badeordnung Ausnahmen zugelassen werden.
  3. Wünsche, Anregungen und Beschwerden nehmen das Personal bzw. die Geschäftsleitung entgegen.

 

Bucher

Geschäftsführer                                Schirgiswalde-Kirschau, den 26. Juni 2015